8. Gesundheitsprävention und Hygiene in der Tagespflege


Bitte informieren Sie mich, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Grundsätzlich gilt „kranke Kinder gehören zu Ihren Eltern“ und unter krank verstehe ich Fieber, Magen- und Darmerkrankungen sowie jegliche Art von Krankheit, die ansteckend ist und für erhebliches Unwohlsein des Kindes sorgt. Husten und Schnupfen zählen für mich nicht dazu. Ich möchte vorbeugen, dass sich die anderen Kinder nicht anstecken. Und bitte denken Sie daran: Ihnen steht vom Gesetzgeber eine Arbeitsbefreiung zu, wenn Ihr Kind krank ist.


Natürlich gehört nach Beendigung der Tagespflege die Grundreinigung zum täglichen muss.